MWST-pflichtig wird, wer innerhalb eines Jahres mindestens CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, gerechnet im In- und Ausland (MWSTG Art. 10). Die Anmeldung bei der ESTV erfolgt innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht (MWSTG Art. 66). Seit 1. Januar 2024 gelten drei Sätze: 8,1 Prozent (Normalsatz), 2,6 Prozent (reduzierter Satz, etwa für Lebensmittel und Bücher) und 3,8 Prozent (Beherbergung).
Abgerechnet wird entweder effektiv (geschuldete Steuer minus Vorsteuer, in der Regel quartalsweise) oder mit Saldosteuersatz. Den Saldosteuersatz kann wählen, wer nicht mehr als CHF 5'024'000 Umsatz und nicht mehr als CHF 108'000 Steuer pro Jahr hat (MWSTG Art. 37). Die Abrechnung erfolgt dann halbjährlich. Abrechnung und Zahlung sind innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode fällig (MWSTG Art. 71 und 86).
Beispiel: Ein Grafikbüro stellt CHF 10'000 plus 8,1 Prozent MWST in Rechnung, total CHF 10'810. Bei effektiver Abrechnung schuldet es CHF 810 minus die Vorsteuer auf seinen eigenen Einkäufen. Mit Saldosteuersatz wendet es den Branchensatz der ESTV auf die CHF 10'810 an und zieht keine Vorsteuer ab. Welche Methode günstiger ist, hängt davon ab, wie viel Vorsteuer im Betrieb anfällt.