Zum Inhalt springen
Ratgeber für Administration, Buchhaltung und Recht im Schweizer KMU

Selbständig in der Schweiz: Administration für Freelancer

Wer als Freelancer arbeitet, ist gleichzeitig Unternehmer, Buchhalter und eigene Personalabteilung. Diese Seite fasst zusammen, welche Pflichten beim Start und im laufenden Betrieb gelten, mit den Werten für 2026.

Als selbständig anerkannt werden

Ob du sozialversicherungsrechtlich selbständig bist, entscheidet die AHV-Ausgleichskasse, nicht du und nicht dein Auftraggeber. Geprüft wird unter anderem, ob du auf eigenes wirtschaftliches Risiko arbeitest, mehrere Auftraggeber hast, eigene Infrastruktur nutzt und unter eigenem Namen auftrittst. Wer nur für einen Auftraggeber und nach dessen Weisungen arbeitet, wird oft als unselbständig eingestuft. Dann muss der Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.

AHV-Beiträge und Vorsorge

  • AHV/IV/EO: Selbständige zahlen die Beiträge allein, bis zu 10 Prozent des Erwerbseinkommens. Zwischen CHF 10'100 und CHF 60'500 Jahreseinkommen gilt eine sinkende Skala mit tieferen Sätzen, darunter der Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr (Werte 2026). Die Ausgleichskasse erhebt Akontobeiträge auf Basis des geschätzten Einkommens und rechnet nach der definitiven Steuerveranlagung ab.
  • Berufliche Vorsorge: Für Selbständige ist die Pensionskasse freiwillig.
  • Säule 3a: Ohne Pensionskasse können Selbständige bis 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288 pro Jahr (2026). Mit Pensionskasse gilt der kleine Höchstbetrag von CHF 7'258.
  • Unfall und Krankheit: Selbständige sind nicht automatisch gegen Unfall versichert wie Angestellte. Möglich sind eine freiwillige Versicherung nach UVG oder die Unfalldeckung der Krankenkasse. Eine Krankentaggeldversicherung ist freiwillig.

Beispiel: Bei einem Erwerbseinkommen von CHF 80'000 liegen die AHV/IV/EO-Beiträge im Bereich von rund CHF 8'000 pro Jahr, also etwa CHF 670 pro Monat. Wer diesen Betrag nicht laufend zurücklegt, wird von der Schlussabrechnung der Ausgleichskasse oft Jahre später überrascht.

MWST und Handelsregister

Beide Pflichten beginnen bei CHF 100'000 Umsatz pro Jahr: die MWST-Pflicht nach MWSTG Art. 10, gerechnet über In- und Auslandsumsätze, und der Eintrag ins Handelsregister nach OR 931. Darunter ist beides freiwillig. Eine freiwillige MWST-Unterstellung kann sich lohnen, wenn du vor allem für MWST-pflichtige Unternehmen arbeitest und hohe Investitionen tätigst. Mehr dazu auf der Seite Buchhaltung & Finanzen.

Häufige Fragen

Unter CHF 500'000 Umsatz reicht eine Aufzeichnung von Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (OR 957). Die Steuerbehörde verlangt aber eine nachvollziehbare Aufstellung mit Belegen, und die Ausgleichskasse berechnet die Beiträge auf dem steuerbaren Einkommen.

Er muss Lebenskosten, Sozialversicherungen, Vorsorge, Infrastruktur, Ferien und unbezahlte Arbeit wie Akquise und Administration decken. Nicht jede Arbeitsstunde ist verrechenbar. Wie du rechnest, zeigt der Artikel Kalkulation und Stundensatz.

Mahnen, ab Verzug 5 Prozent Verzugszins geltend machen (OR 104) und wenn nötig betreiben. Der Ablauf mit allen Fristen steht im Artikel Mahnwesen in der Schweiz.

Artikel für Selbständige

Kalkulation und Stundensatz

Wie du aus Kosten und realistisch verrechenbaren Stunden einen Satz ableitest, der trägt.

Rechnungen richtig erstellen

Pflichtangaben mit und ohne MWST und wie eine QR-Rechnung aufgebaut ist.

Mahnwesen und Betreibung

Zahlungserinnerung, Mahnung, Verzugszins und Betreibung Schritt für Schritt.

Spesen und Quittungen

Welche Ausgaben geschäftlich abziehbar sind und wie du die Belege dafür ablegst.