Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht dafür möglichst sektorbezogen anzupassen, statt ein eigenes Gesetz nach dem Vorbild des EU AI Act zu erlassen. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 vorliegen. Bis dahin gelten für den KI-Einsatz im Betrieb die bestehenden Gesetze, vor allem das DSG, das Arbeitsrecht und das Urheberrecht.
Für ein KMU heisst das praktisch: festlegen, welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten nicht eingegeben werden dürfen (Personendaten von Kunden, Lohndaten, Geschäftsgeheimnisse) und wer KI-Ergebnisse prüft, bevor sie an Kunden gehen.