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Ratgeber für Administration, Buchhaltung und Recht im Schweizer KMU

Digitalisierung und KI im Schweizer KMU

Wer Cloud-Software, KI-Assistenten oder digitale Belegablage einsetzt, bewegt sich in einem Rahmen aus Datenschutzgesetz, Buchführungsrecht und Vorgaben zur Cybersicherheit. Eine eigene KI-Gesetzgebung gibt es in der Schweiz noch nicht. Diese Seite fasst zusammen, was heute gilt.

Datenschutz: was das revidierte DSG verlangt

Seit 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Es gilt für jede Bearbeitung von Personendaten, also auch für Kundendaten in einem Rechnungsprogramm oder für Texte, die du in ein KI-Werkzeug eingibst. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat klargestellt, dass das DSG auch auf KI-gestützte Bearbeitungen direkt anwendbar ist.

  • Informationspflicht: Wer Personendaten beschafft, informiert die betroffenen Personen, in der Regel über eine Datenschutzerklärung (DSG Art. 19).
  • Bekanntgabe ins Ausland: Daten dürfen in Länder gehen, deren Datenschutz der Bundesrat als angemessen anerkennt. Für andere Länder braucht es zusätzliche Garantien, etwa Standardvertragsklauseln (DSG Art. 16). Das betrifft viele Cloud- und KI-Dienste.
  • Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind davon befreit, sofern sie keine besonders schützenswerten Personendaten in grossem Umfang bearbeiten und kein Hochrisiko-Profiling betreiben (DSV Art. 24).
  • Datensicherheitsverletzung: Führt ein Vorfall voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Betroffenen, ist er dem EDÖB so rasch als möglich zu melden (DSG Art. 24).

KI-Regulierung in der Schweiz

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht dafür möglichst sektorbezogen anzupassen, statt ein eigenes Gesetz nach dem Vorbild des EU AI Act zu erlassen. Eine Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 vorliegen. Bis dahin gelten für den KI-Einsatz im Betrieb die bestehenden Gesetze, vor allem das DSG, das Arbeitsrecht und das Urheberrecht.

Für ein KMU heisst das praktisch: festlegen, welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten nicht eingegeben werden dürfen (Personendaten von Kunden, Lohndaten, Geschäftsgeheimnisse) und wer KI-Ergebnisse prüft, bevor sie an Kunden gehen.

Cybersicherheit und Meldepflicht

Seit 1. April 2025 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen Cyberangriffe innert 24 Stunden dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) melden. Dazu gehören etwa Energie- und Wasserversorger, Verkehrsbetriebe sowie kantonale und kommunale Verwaltungen. Für die meisten KMU gilt diese Pflicht nicht, eine freiwillige Meldung beim BACS ist aber jederzeit möglich und hilft, Angriffsmuster zu erkennen.

Elektronische Belegablage

Buchungsbelege dürfen elektronisch aufbewahrt werden, auch wenn sie auf Papier eingegangen sind. Die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) verlangt, dass die Daten während der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist unverändert, lesbar und geordnet verfügbar sind und dass sich Veränderungen nachweisen lassen. Wer nur einen gewöhnlichen Ordner auf einem Laufwerk nutzt, sollte prüfen, ob das diese Anforderungen erfüllt.

Häufige Fragen

Nur, wenn die Bearbeitung mit dem DSG vereinbar ist: Die Kunden müssen darüber informiert sein, der Anbieter muss die Daten ausreichend schützen, und bei einem Anbieter im Ausland muss die Bekanntgabe zulässig sein. Am einfachsten ist es, Personendaten vor der Eingabe zu entfernen.

Ja, sobald du Personendaten beschaffst, etwa über ein Kontaktformular, einen Newsletter oder die Kundenverwaltung. Die Informationspflicht nach DSG Art. 19 gilt unabhängig von der Betriebsgrösse.

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