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Ratgeber für Administration, Buchhaltung und Recht im Schweizer KMU
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Offerte schreiben in der Schweiz: Aufbau, Verbindlichkeit und typische Fehler

Eine Offerte ist nach OR ein verbindlicher Antrag. Wie lange sie gilt, was in den Leistungsbeschrieb gehört, welche Folgen ein Festpreis hat und wie die MWST korrekt ausgewiesen wird. Mit Musterbeispiel.
07.08.2025 Aktualisiert 13.10.2026 Offerten & Rechnungen

Eine Offerte ist rechtlich ein Antrag

Im Schweizer Recht ist eine Offerte ein Antrag zum Abschluss eines Vertrags. Nimmt der Kunde sie an, ist der Vertrag zustande gekommen, mit genau dem Inhalt, der in der Offerte steht. Deshalb lohnt es sich, eine Offerte nicht als Verkaufsprospekt zu schreiben, sondern als Vertragsentwurf.

Wie lange du an deine Offerte gebunden bist, regelt das Obligationenrecht:

  • Mit Annahmefrist: Du bleibst bis zum Ablauf der Frist gebunden. Trifft bis dahin keine Annahme ein, bist du frei (Art. 3 OR).
  • Ohne Frist, unter Abwesenden: Du bleibst so lange gebunden, bis du bei normaler Post- oder Mailzustellung mit einer Antwort rechnen darfst (Art. 5 OR). Wie lange das ist, lässt sich im Streitfall kaum sicher bestimmen.
  • Mit Vorbehalt: Wer ausdrücklich «unverbindlich» oder «freibleibend» schreibt, ist nicht gebunden (Art. 7 Abs. 1 OR). Preislisten und Tarife gelten grundsätzlich nicht als Antrag (Art. 7 Abs. 2 OR).

Die praktische Folge: Jede Offerte braucht eine Gültigkeitsdauer, zum Beispiel «Diese Offerte ist gültig bis 30. November 2026». Damit ist klar, ab wann du neu kalkulieren darfst, etwa wenn sich Einkaufspreise oder deine Auslastung ändern.

Der Aufbau einer Schweizer Offerte

  1. Kopf: Absender mit Firmenname und Ort, bei MWST-Pflicht die MWST-Nummer (Format CHE-123.456.789 MWST), Empfänger, Datum, Offertnummer, Gültigkeit.
  2. Ausgangslage: zwei bis drei Sätze, was der Kunde will und auf welcher Grundlage du offerierst (Briefing vom, Gespräch vom, Pflichtenheft Version).
  3. Leistungsbeschrieb: Positionen mit Menge, Einheit, Ansatz und Betrag.
  4. Annahmen: was du voraussetzt, damit der Preis stimmt.
  5. Ausschlüsse: was ausdrücklich nicht enthalten ist.
  6. Preisart: Festpreis, Kostendach, Richtpreis oder Aufwand.
  7. MWST: Betrag ohne MWST, Satz, MWST-Betrag, Total.
  8. Termine und Zahlungsbedingungen: Zahlungsfrist, allfällige Akontozahlungen, Verzugszins oder Mahngebühren, falls du solche verlangen willst.
  9. Annahme: wie der Kunde annimmt, zum Beispiel Unterschrift oder schriftliche Bestätigung per E-Mail.

Festpreis oder Richtpreis: was das OR daraus macht

Bei Werkverträgen, also wenn du ein Ergebnis schuldest (eine Website, eine Küche, ein Gutachten), hat die Preisart direkte rechtliche Folgen:

  • Festpreis: Wurde die Vergütung zum Voraus genau bestimmt, musst du das Werk für diese Summe fertigstellen, auch wenn es mehr Arbeit gibt (Art. 373 Abs. 1 OR). Umgekehrt zahlt der Kunde den vollen Preis, auch wenn es weniger Arbeit war (Art. 373 Abs. 3 OR).
  • Kein oder nur ungefährer Preis: Dann wird die Vergütung nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen festgesetzt (Art. 374 OR).
  • Ungefährer Kostenansatz: Wird ein vereinbarter ungefährer Ansatz ohne Zutun des Kunden unverhältnismässig überschritten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (Art. 375 OR).

Wer einen Festpreis offeriert, trägt also das Mengenrisiko. Umso wichtiger sind präzise Annahmen und Ausschlüsse. Wie du den Preis dafür herleitest, steht im Artikel Stundensatz berechnen.

Beispiel: Leistungsbeschrieb mit Annahmen und Ausschlüssen

Ein Schreiner offeriert einer Arztpraxis ein Empfangsmöbel. Der Betrieb ist MWST-pflichtig.

PositionMengeAnsatz CHFBetrag CHF
Aufmass vor Ort und Detailplanung4 h120.00480.00
Empfangstheke Eiche massiv, 2,4 m, gemäss Skizze vom 6.10.20261 Stk.6'800.006'800.00
Montage vor Ort, zwei Personen8 h110.00880.00
Total ohne MWST8'160.00
MWST 8,1 %660.96
Total inkl. MWST8'820.96

Annahmen: Zugang über Warenlift möglich. Boden eben, Abweichung höchstens 5 mm. Stromanschluss für die Theke ist bauseits vorhanden. Montage an einem Werktag zwischen 7 und 17 Uhr.

Nicht enthalten: Elektroinstallation, Entsorgung des bestehenden Möbels, Anpassungen am Bodenbelag, Änderungen nach Freigabe der Detailplanung.

Preisart und Gültigkeit: Festpreis für die beschriebenen Leistungen. Zusätzlicher Aufwand ausserhalb der Annahmen nach Aufwand zu CHF 110.00 pro Stunde. Gültig bis 30. November 2026.

Fünf Fehler, die in Offerten immer wieder vorkommen

1. Keine Gültigkeitsdauer

Ohne Frist bleibt unklar, wie lange du gebunden bist (Art. 5 OR). Eine Annahme nach drei Monaten zum alten Preis führt fast sicher zu einer unangenehmen Diskussion.

2. Vager Leistungsbeschrieb

«Beratung nach Aufwand» oder «diverse Arbeiten» lassen offen, was geschuldet ist. Wenn der Kunde annimmt, gilt der Text, nicht deine Absicht. Schreibe Mengen, Versionen, Anzahl Korrekturrunden und Liefergegenstände hin.

3. Annahmen und Ausschlüsse fehlen

Die meisten Nachtragsdiskussionen entstehen bei Leistungen, die niemand erwähnt hat. Steht ein Ausschluss in der Offerte, ist ein späterer Nachtrag eine Formsache. Fehlt er, musst du argumentieren.

4. Preisart nicht deklariert

Ein einzelner Betrag ohne Zusatz wird oft als Festpreis gelesen. Wenn du ein Kostendach oder einen Richtpreis meinst, schreibe es ausdrücklich, und lege fest, ab welcher Abweichung du den Kunden informierst.

5. MWST falsch ausgewiesen

Wer nicht im MWST-Register eingetragen ist, darf keine MWST ausweisen (Art. 27 MWSTG). Wer eingetragen ist, weist Betrag ohne MWST, Satz und MWST-Betrag getrennt aus. Bei Offerten an Privatpersonen gilt zusätzlich die Preisbekanntgabeverordnung: Beim Angebot von Waren an Konsumentinnen und Konsumenten muss der tatsächlich zu bezahlende Preis in Franken genannt werden, öffentliche Abgaben wie die MWST inbegriffen (Art. 3 und 4 PBV). Für bestimmte Dienstleistungen wie das Garagegewerbe gilt das ebenso (Art. 10 PBV).

Nach der Annahme

Eine angenommene Offerte ist die Grundlage für die spätere Rechnung. Wenn Positionen, Nummern und Begriffe übereinstimmen, gibt es bei der Rechnungsstellung keine Rückfragen. Was eine Rechnung zusätzlich braucht, steht im Artikel Rechnungen richtig erstellen. Ob die Offerte am Ende rentiert hat, zeigt erst der Vergleich mit den erfassten Stunden, siehe unrentable Projekte früh erkennen.

Quellen

Publikationsdatum 07.08.2025