Energieeffizienz im KMU: Massnahmen mit Amortisationsrechnung
Wo die Energiekosten im KMU entstehen
In einem Büro oder Dienstleistungsbetrieb sind es meist Heizung, Beleuchtung, Lüftung und Klima sowie Geräte, die rund um die Uhr laufen. In Gewerbe und Produktion kommen Druckluft, Kälte, Prozesswärme und Maschinen dazu. Bevor investiert wird, lohnt sich ein Blick in die eigenen Rechnungen: Wie viele kWh Strom, wie viel Gas oder Heizöl pro Jahr, und wie hoch ist der Verbrauch nachts und am Wochenende? Viele Energieversorger stellen den Lastgang auf Anfrage oder im Kundenportal zur Verfügung.
Strompreise 2026 und 2027
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom publiziert jedes Jahr die Tarife der Grundversorgung. Für 2026 zahlt ein typischer Haushalt im Median 27,7 Rappen pro kWh, rund 4 Prozent weniger als im Vorjahr. Für 2027 sinkt der Median auf 26,5 Rappen. Die Energiepreise gehen zurück, die Netzkosten steigen leicht. Für mittlere Gewerbebetriebe zeigt sich laut ElCom ein ähnliches Bild.
Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind gross. Den eigenen Tarif nach Verbrauchskategorie zeigt die Strompreis-Webseite der ElCom. Für die folgenden Rechnungen wird ein Strompreis von 25 Rappen pro kWh angenommen. Wer seinen eigenen Tarif einsetzt, erhält die eigene Amortisationszeit.
Massnahmen mit Amortisationsrechnung
1. Grundlast senken
Die Grundlast ist der Verbrauch, wenn niemand arbeitet: Server, Kühlgeräte, Lüftung, Kaffeemaschinen, Drucker, Beleuchtung im Lager. Annahme: Die Grundlast liegt bei 6 kW. Durch Zeitschaltungen, Abschalten der Lüftung ausserhalb der Betriebszeiten und Ersatz eines alten Kühlgeräts sinkt sie um 2 kW, während 5'000 Stunden pro Jahr ausserhalb der Arbeitszeit.
Einsparung: 2 kW × 5'000 h = 10'000 kWh pro Jahr, bei 25 Rappen CHF 2'500. Investition für Zeitschaltuhren, Steuerungsanpassung und ein neues Kühlgerät: CHF 3'000. Amortisation rund 1,2 Jahre.
2. Beleuchtung auf LED umstellen
Annahme: 40 Leuchten mit je zwei Leuchtstoffröhren, rund 130 W pro Leuchte inklusive Vorschaltgerät, ersetzt durch LED-Leuchten mit 50 W. Brenndauer 2'500 Stunden pro Jahr.
Einsparung: 40 × 80 W × 2'500 h = 8'000 kWh pro Jahr, bei 25 Rappen CHF 2'000. Investition inklusive Montage: 40 × CHF 180 = CHF 7'200. Amortisation 3,6 Jahre. Mit Präsenzmeldern in Nebenräumen sinkt die Brenndauer zusätzlich.
3. Raumtemperatur und Heizzeiten
Laut Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung spart jedes Grad weniger Raumtemperatur rund 6 Prozent Heizenergie. Annahme: Gasrechnung CHF 18'000 pro Jahr, Raumtemperatur wird von 22 auf 21 Grad gesenkt und die Nachtabsenkung korrekt eingestellt.
Einsparung aus der Temperatur allein: 6 Prozent von CHF 18'000 = CHF 1'080 pro Jahr. Investition: eine Stunde Einstellarbeit, bei älteren Anlagen ein hydraulischer Abgleich für einige tausend Franken. Amortisation sofort bis wenige Jahre. Wer Gaskosten senken will, beginnt hier, bevor er über einen Heizungsersatz nachdenkt.
4. Eigenverbrauch Photovoltaik
Bei Betrieben mit Tagesverbrauch und eigenem Dach lohnt sich eine Rechnung mit dem Eigenverbrauchsanteil, denn eigener Solarstrom ersetzt Strom zum Bezugstarif, während Überschuss nur zum tieferen Rückliefertarif vergütet wird. Hier lohnt sich eine Offerte mit Ertragsprognose und eine Prüfung der Einmalvergütung beim Bund.
Beratung und Förderprogramme
- PEIK. Das Programm von EnergieSchweiz richtet sich an Unternehmen mit jährlichen Energiekosten zwischen CHF 20'000 und CHF 300'000. Das Erstgespräch ist kostenlos, EnergieSchweiz übernimmt 50 Prozent der Beratungskosten und 50 Prozent der fachlichen Begleitung bei der Umsetzung. Die Beratung umfasst Betriebsbegehung, Analyse des Verbrauchs und eine Liste mit Sofortmassnahmen und Investitionen nach Priorität.
- Kantonale Förderprogramme. Kantone und Gemeinden fördern Gebäudesanierungen, Heizungsersatz und teils auch Effizienzmassnahmen im Betrieb. Eine Übersicht nach Postleitzahl bietet energiefranken.ch.
- ProKilowatt. Das Programm des Bundesamts für Energie vergibt in Ausschreibungen Beiträge an Stromeffizienzmassnahmen, die ohne Förderung nicht umgesetzt würden. Den Zuschlag erhalten die Projekte mit dem tiefsten Förderbeitrag pro eingesparter kWh.
Zielvereinbarung, CO2-Abgabe und Grossverbraucherartikel
Auf Heizöl, Erdgas und andere fossile Brennstoffe erhebt der Bund eine CO2-Abgabe von CHF 120 pro Tonne CO2. Zwei Drittel der Erträge werden an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Unternehmen erhalten ihren Anteil über die AHV-Ausgleichskasse, seit 2025 im Verhältnis zur ALV-pflichtigen Lohnsumme.
Betriebe mit hohem Brennstoffverbrauch können sich mit einer Verminderungsverpflichtung von der Abgabe befreien lassen. Voraussetzung ist eine gültige Zielvereinbarung mit dem Bund. Die Verpflichtung läuft bis 2040, verlangt einen jährlichen Monitoringbericht und einen Dekarbonisierungsplan, der alle drei Jahre aktualisiert wird. Wer befreit ist, wird seit 2025 von der Rückverteilung ausgeschlossen. Ob sich das lohnt, ist also eine Rechnung: bezahlte Abgabe minus Rückverteilung minus Aufwand für Zielvereinbarung und Monitoring.
Zielvereinbarungen werden von Energieberatern erstellt, die vom Bund anerkannt sind. Dafür gibt es zwei Organisationen: die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) und die Cleantech Agentur Schweiz (act). Die EnAW bietet mit dem KMU-Modell eine vereinfachte Variante für kleinere Betriebe an.
Unabhängig davon verpflichten die Kantone Grossverbraucher. Die meisten Kantone definieren sie gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) als Betriebe mit einem Wärmeverbrauch über 5 GWh oder einem Stromverbrauch über 0,5 GWh pro Jahr. Diese müssen ihren Verbrauch analysieren und zumutbare Massnahmen umsetzen. Zur Wahl stehen eine Universalzielvereinbarung, eine kantonale Zielvereinbarung oder eine Energieverbrauchsanalyse. 0,5 GWh Strom entsprechen bei 25 Rappen rund CHF 125'000 Stromkosten pro Jahr, das betrifft also auch mittlere Gewerbebetriebe.
Reihenfolge, die sich bewährt
- Verbrauch der letzten drei Jahre aus den Rechnungen zusammentragen und den Lastgang beim Versorger anfordern.
- Grundlast und Heizungseinstellungen prüfen. Diese Massnahmen kosten wenig und zahlen sich am schnellsten aus.
- Bei Energiekosten über CHF 20'000 eine PEIK-Beratung anfragen.
- Investitionen nach Amortisationszeit sortieren und Fördergelder vor der Bestellung beantragen, nicht danach.
- Bei grösseren Investitionen nach zweckgebundenen Krediten fragen, siehe ESG-gebundene Kredite für KMU.
Die Einsparungen wirken direkt auf die Liquidität. Wie man sie in die Planung einbaut, steht im Artikel Cashflow verstehen und aktiv steuern.
Quellen
- Bundesrat/ElCom: Strompreise 2027, Medienmitteilung vom 8. September 2026
- ElCom: Newsletter 9/2025, Strompreise 2026 (PDF)
- ElCom: Strompreis-Webseite
- EnergieSchweiz: PEIK Energieberatung für KMU
- BWL: Massnahmen Energie
- BAFU: CO2-Abgabe für Unternehmen
- BAFU: Befreiung von der CO2-Abgabe, Verminderungsverpflichtung
- BAFU: Rückverteilung der CO2-Abgabe an Unternehmen
- Eidgenössische Finanzkontrolle: Evaluation der Zielvereinbarungen mit EnAW und act (2023, PDF)
- Kanton Basel-Stadt: Grossverbraucher
- EnergieSchweiz: Förderprogramme nach Postleitzahl
- ProKilowatt: Förderprogramm des BFE